1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.1. Diese Garantiebedingungen gelten für das gesamte Sortiment der von IMPLANT PROTESIS DENTAL 2004 S.L. (im Folgenden „IPD“) hergestellten und vertriebenen Produkte.
1.2. Die beschriebene Garantie wird ausschließlich Kunden von IPD gewährt, die Produkte direkt von IPD erworben haben und über die entsprechende Kaufrechnung verfügen.
1.3. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt ausschließlich als „Kunde“ von IPD – und somit als Garantieberechtigter – Zahnärzte, Zahntechniker oder Zahnersatztechniker mit Berufszulassung und/oder Fachgesellschaften, die mindestens einen der genannten zugelassenen Dentalfachkräfte umfassen. Daher kann die vorliegende Garantie nicht von Dritten geltend gemacht werden, die nicht zu den oben genannten zählen.
1.4. Im Rahmen dieser Garantie ersetzt IPD Produkte, die Herstellungsfehler aufweisen.
1.5. Ab dem Datum der Produktlieferung übernimmt der Kunde alle Risiken und Verantwortlichkeiten, die sich aus der Verwendung der erworbenen Produkte ergeben, unabhängig davon, ob diese einzeln oder in Verbindung mit anderen Produkten verwendet werden.
2. GARANTIEUMFANG FÜR IPD-PRODUKTE
2.1. IPD gewährt ab dem Vermarktungsdatum eine lebenslange Garantie auf alle seine Produkte.
2.2. Hierzu muss der Kunde die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
I. Die IPD-Produkte dürfen nicht mit Produkten anderer Hersteller von kompatiblen Komponenten kombiniert worden sein.
II. Es muss nachgewiesen werden, dass die Produkte ordnungsgemäß und entsprechend den Anweisungen für die Verwendung der IPD-Produkte sowie den allgemein anerkannten Praktiken in der Zahnmedizin verwendet und gewartet wurden. Jeglicher unsachgemäßer Gebrauch, Missbrauch, Nachlässigkeit, unsachgemäße Handhabung oder Lagerung sind ausgeschlossen.
III. Das fehlerhafte Produkt muss ordnungsgemäß sterilisiert und verpackt zurückgesandt werden.
IV. Das vollständig ausgefüllte Garantieformular sowie die Originalrechnung des Kaufs des IPD-Produkts müssen eingereicht werden.
V. Alle ausstehenden Zahlungen gegenüber IPD müssen zum Zeitpunkt der Reklamation beglichen sein.
VI. Die Osteointegrations- und Heilungsphase muss eingehalten worden sein.
2.3. Nicht eingeschlossen und daher nicht durch dieses Garantieprogramm von IPD abgedeckt sind:
3. GARANTIEUMFANG FÜR IPD-PRODUKTE IN KOMBINATION MIT IMPLANTATEN ANDERER HERSTELLER
3.1. IPD übernimmt die Kosten entsprechend dem Wert der Zahnimplantate anderer Hersteller, die durch die Verwendung unserer Produkte beschädigt wurden, vorausgesetzt, die folgenden Voraussetzungen sind erfüllt:
I. Die IPD-Produkte dürfen nicht mit Produkten anderer Hersteller von kompatiblen Komponenten kombiniert worden sein, die nicht ausdrücklich von IPD validiert sind.
II. Es muss nachgewiesen werden, dass die Produkte ordnungsgemäß und gemäß den Anweisungen für die Verwendung der IPD-Produkte sowie den allgemein anerkannten Praktiken in der Zahnmedizin verwendet und gewartet wurden. Unsachgemäßer Gebrauch, Missbrauch, Nachlässigkeit, unsachgemäße Handhabung oder Lagerung sind ausgeschlossen.
III. Das fehlerhafte Produkt (Implantat und die entsprechenden Komponenten) muss ordnungsgemäß sterilisiert und verpackt zurückgesandt werden.
IV. Schriftliche Mitteilung des Implantatherstellers, dass die Garantie für sein Implantat aufgrund der Verwendung des IPD-Produkts abgelehnt wird, muss vorgelegt werden.
V. Das vollständig ausgefüllte Garantieformular sowie die Originalrechnung für den Kauf des IPD-Produkts und des entsprechenden Implantats eines anderen von IPD validierten Herstellers müssen eingereicht werden.
VI. Alle ausstehenden Zahlungen gegenüber IPD müssen zum Zeitpunkt der Reklamation beglichen sein.
VII. Die Osteointegrations- und Heilungsphase muss eingehalten worden sein.
3.2. IPD bietet eine Garantie, die denselben Garantiezeitraum umfasst wie die des Implantatherstellers.
3.3. Nicht eingeschlossen und daher nicht durch dieses Garantieprogramm von IPD abgedeckt sind:
4. ALLGEMEINE EINSCHRÄNKUNGEN DER GARANTIE
4.1. IPD lehnt im eigenen Namen sowie im Namen seiner Vertreter und Dritter, die die Produkte herstellen oder vertreiben, ab:
a) Jegliche andere Garantie, Vereinbarung oder Verpflichtung, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend, mündlich oder schriftlich, in Bezug auf die Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit, Haltbarkeit oder Eignung für bestimmte Verwendungszwecke).
b) Jegliche Haftung für Schäden, ob direkt, indirekt, folgerichtig oder resultierend aus Design, Zusammensetzung, Zustand, Verwendung oder Entwicklung der Zahnprothese, in die die Produkte integriert sind.
5. REKLAMATIONSVERFAHREN
5.1. Um die Vorteile dieser Garantiebedingungen in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Defekts oder der Nichtkonformität des Produkts das Garantieformular bei Kundenservice unter der E-Mail-Adresse customerservice@ipd2004.com anfordern.
5.2. Nach Erhalt der Garantieanforderung stellt der Kundenservice dem Kunden das Garantieformular (FLO1c) mit der zugewiesenen Reklamationsnummer zur Verfügung.
5.3. Der Kunde muss:
a) Das Garantieformular (FLO1c) ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben sowie die im Formular angeforderten Unterlagen per E-Mail an customerservice@ipd2004.com senden.
b) Das fehlerhafte Produkt, ordnungsgemäß sterilisiert und verpackt, zusammen mit den erforderlichen Originalunterlagen an die IPD-Büros in der Calle Rosa dels Vents 9-15, 08338 Premià de Dalt (Barcelona) senden. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.
c) Zusammen mit dem Rücksendeantrag die Dokumentation einreichen, die nachweist, dass alle mit dem Produkt verbundenen Verfahren gemäß den Anweisungen von IPD und den allgemein anerkannten Praktiken in der Zahnmedizin durchgeführt wurden.
5.4. IPD wird die Bearbeitung und interne Analyse der Fälle erst durchführen, wenn das fehlerhafte Produkt sowie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen eingegangen sind.
5.5. Nach vollständigem Eingang des fehlerhaften Produkts und aller erforderlichen Unterlagen wird IPD innerhalb von maximal 30 Tagen einen Bericht über den Vorfall erstellen und den Antragsteller basierend auf der durchgeführten Analyse über die Annahme oder Ablehnung der beantragten Garantie informieren.
Wenn während dieses Zeitraums zusätzliche Informationen erforderlich sind, wird die Frist unterbrochen und nach Erhalt der angeforderten zusätzlichen Unterlagen fortgesetzt.
5.6. Die Versandkosten für das Ersatzprodukt trägt in jedem Fall IPD.
6. ÄNDERUNG ODER AUSSETZUNG DER GARANTIE
6.1. IPD behält sich das Recht vor, dieses Garantieprogramm jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu beenden. Änderungen oder die Beendigung der Garantie haben keine Auswirkungen auf Produkte, die vor dem Datum der Änderung oder Beendigung bei IPD gemeldet wurden.
6.2. Die spanische Version dieser
DLO1b Garantiebedingungen von Implant Protesis Dental 2004 S.L. Rev. 2 Datum 12.12.2024