Politik der Garantie

1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1.1. Diese Garantiebedingungen gelten für die gesamte Produktpalette, die von IMPLANT PROTESIS DENTAL 2004 S.L. (im Folgenden "IPD" genannt) hergestellt und vertrieben wird.

1.2. Die oben beschriebene Garantie wird ausschließlich IPD-Kunden gewährt, die direkt von IPD hergestellte Produkte gekauft haben und die über die entsprechende Kaufrechnung für das gekaufte Produkt verfügen müssen.

1.3. Für die vorgenannten Zwecke gelten nur zugelassene Zahnärzte, Zahntechniker oder Zahntechniker und/oder Berufsgesellschaften, die aus mindestens einem der vorgenannten zugelassenen Zahnärzte bestehen, als "Kunden" von IPD und somit als Begünstigte der Garantie. Daher kann die Ausführung dieser Garantie von anderen als den oben genannten Personen nicht geltend gemacht werden.

1.4. Im Rahmen dieser Garantie wird IPD Produkte ersetzen, die einen Verarbeitungsfehler aufweisen.

1.5. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte übernimmt der Kunde alle Risiken und Verpflichtungen, die sich aus der Verwendung der gekauften Produkte ergeben, unabhängig davon, ob sie einzeln oder in Verbindung mit anderen Produkten verwendet werden.

2. UMFANG DER GARANTIE FÜR IPD-PRODUKTE

2.1. IPD bietet eine lebenslange Garantie auf alle seine Produkte ab dem Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens.

2.2. Zu diesem Zweck muss der Kunde die folgenden Anforderungen nachweisen:

i. IPD-Produkte nicht mit den Produkten anderer kompatibler Komponentenhersteller kombiniert zu haben.

ii. ordnungsgemäß nachweisen, dass die Produkte in Übereinstimmung mit den IPD-Produktgebrauchsanweisungen und in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Praktiken in der Zahnheilkunde ordnungsgemäß verwendet und gewartet wurden, so dass jeglicher Missbrauch, jede Vernachlässigung, jede Manipulation und jede Lagerung, die den Anweisungen widerspricht, ausgeschlossen ist.

iii. Senden Sie das defekte Produkt korrekt sterilisiert und verpackt zurück.

iv. Legen Sie das vollständig ausgefüllte Garantieformular sowie die Originalrechnung für den Kauf des IPD-Produkts vor.

v. Die Zahlungen an IPD müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf dem neuesten Stand sein.

vi. Die Osseointegrations- und Heilungsphase zu respektieren.

2.3. Sie gelten nicht als Teil dieses IPD-Garantieprogramms und sind daher nicht darin enthalten:

  • Sonderanfertigungen oder speziell modifizierte Produkte.
  • Die Abutments wurden einst als Teil des Zahnersatzes umgewandelt.
  • Wenn das Versagen auf einen Unfall, ein Trauma oder einen Schaden zurückzuführen ist, der von einem Dritten verursacht wurde.
  • Wenn der Ausfall des Produkts auf normale Abnutzung und Verschleiß zurückzuführen ist.
  • Wenn alle Verfahren, bei denen die beschädigten Produkte verwendet wurden, nicht gemäß der Gebrauchsanweisung des IPD-Produkts oder gemäß der allgemein anerkannten Praxis in der Zahnmedizin durchgeführt wurden.
  • Verwendung des Produkts mit Zubehör, Zusatzgeräten und anderen Produkten, deren Art, Zustand oder Standard nicht von IPD festgelegt wurde.
  • Wenn Produkte ohne vorherige Genehmigung von IPD verändert wurden, um ihre Funktionen oder Fähigkeiten zu verändern.

3. UMFANG DER GARANTIE FÜR IPD-PRODUKTE IN KOMBINATION MIT IMPLANTATEN ANDERER HERSTELLER

3.1. IPD übernimmt die Kosten in Höhe des Wertes von Zahnimplantaten von Drittherstellern, die durch die Verwendung unserer Produkte beschädigt werden, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

i. IPD-Produkte nicht mit Produkten anderer Hersteller von kompatiblen Komponenten kombiniert zu haben, die nicht ausdrücklich von IPD validiert wurden.

ii. ordnungsgemäß nachweisen, dass die Produkte in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung der IPD-Produkte und den allgemein anerkannten Praktiken in der Zahnheilkunde ordnungsgemäß verwendet und gewartet wurden, so dass jeglicher Missbrauch, jede Nachlässigkeit, jede Manipulation und jede nicht ordnungsgemäße Lagerung ausgeschlossen ist.

iii. Senden Sie das defekte Produkt (Implantat und zugehörige Komponenten) ordnungsgemäß sterilisiert und verpackt zurück.

iv. Legen Sie die schriftliche Mitteilung des Implantatherstellers vor, in der er die Ausübung der Garantie auf Ihr Implantat aufgrund der Verwendung des IPD-Produkts ablehnt.

vii. Legen Sie das vollständig ausgefüllte Garantieformular sowie die Originalrechnung für den Kauf des IPD-Produkts und des entsprechenden, von IPD validierten Implantats eines anderen Herstellers vor.

v. Die Zahlungen an IPD müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf dem neuesten Stand sein.

vi. Die Osseointegrations- und Heilungsphase zu respektieren.

3.2. IPD bietet eine Garantie, die der gleichen Garantiezeit unterliegt wie die des Herstellers des verwendeten Implantats.

3.3. Sie gelten nicht als Teil dieses IPD-Garantieprogramms und sind daher nicht darin enthalten:

  • Im Falle von sofort belasteten restaurativen Behandlungen.
  • Fälle, in denen eine begleitende periimplantäre Erkrankung aufgetreten ist.
  • Wenn das Produktversagen auf einen Unfall, ein Trauma oder einen Schaden zurückzuführen ist, der von einem Dritten verursacht wurde.
  • Wenn das Implantat eines Dritten Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist.
  • Bei Kontraindikationen des Patienten oder Ursachen im Zusammenhang mit Alkoholismus, Rauchen, Drogenkonsum oder Diabetes.
  • Sonderanfertigungen oder speziell modifizierte Produkte.
  • Wenn der Ausfall des Produkts auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist.
  • Wenn alle Verfahren, bei denen die beschädigten Produkte verwendet wurden, weder gemäß der Gebrauchsanweisung für IPD-Produkte noch gemäß der allgemein anerkannten Praxis in der Zahnmedizin durchgeführt wurden.
  • Verwendung des Produkts mit Zubehör, Zusatzgeräten und anderen Produkten, deren Art, Zustand oder Normen nicht von IPD festgelegt und/oder genehmigt wurden.
  • Wenn Produkte ohne vorherige Genehmigung von IPD verändert wurden, um ihre Funktionen oder Fähigkeiten zu verändern.

4. ALLGEMEINE EINSCHRÄNKUNGEN DIESER GARANTIE

4.1. IPD lehnt im eigenen Namen, im Namen seiner Vertreter und im Namen von Drittherstellern oder Händlern der Produkte ab:

a) Alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden, mündlichen oder schriftlichen Garantien, Zusagen oder sonstigen Verpflichtungen in Bezug auf die Produkte (ohne Einschränkung), einschließlich der stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, Haltbarkeit oder Eignung für bestimmte Anwendungen oder Zwecke.

b) Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch das Design, die Zusammensetzung, den Zustand, die Verwendung oder die Entwicklung des Zahnersatzes, in den die Produkte integriert sind, verursacht werden oder sich daraus ergeben.

5. BESCHWERDEVERFAHREN

5.1. Um Leistungen gemäß diesen Garantiebedingungen zu erhalten, muss der Kunde ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Garantieantragsformular (FLO1c) per E-Mail an customerservice@ipd2004.com senden.

5.2. Das defekte Produkt muss vom Kunden sterilisiert und verpackt an die IPD-Geschäftsstelle in Rosa dels Vents 9 15, 08338 Premià de Dalt (Barcelona) geschickt werden, zusammen mit den Originalunterlagen, die für die Prüfung, ob es unter die vorliegende Garantie fällt, erforderlich sind. Die mit diesem Verfahren verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.3. Zusammen mit dem Antrag auf Rückgabe muss der Kunde bescheinigen und den Unterlagen beifügen, dass alle mit dem Produkt verbundenen Verfahren gemäß den Anweisungen von IPD sowie gemäß den allgemein anerkannten Praktiken in der Zahnmedizin durchgeführt wurden.

5.4. Die Kosten für den Versand des Ersatzprodukts gehen in jedem Fall zu Lasten von IPD.

5.5. Die Reklamation muss innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Fehlers oder der Nichtkonformität des Produkts eingereicht werden.

5.6. IPD führt die Verwaltung und interne Analyse der Fälle innerhalb einer Frist von höchstens 30 Arbeitstagen durch, gerechnet ab dem Eingang aller zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen und Informationen bei IPD.

5.7. Nach Ablauf der Höchstfrist von 30 Tagen erstellt IPD einen Bericht über den offenen Vorfall und teilt dem Betroffenen auf der Grundlage der durchgeführten Analyse mit, ob die beantragte Sicherheitsleistung akzeptiert wurde oder nicht.

6. ÄNDERUNG ODER AUSSETZUNG DER GARANTIE

6.1. IPD behält sich das Recht vor, dieses Garantieprogramm jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu beenden. Änderungen oder die Beendigung der Garantie wirken sich nicht auf Produkte aus, die der Garantie unterliegen und IPD vor dem Datum der Änderung oder Beendigung gemeldet wurden.

6.2. Die englische Fassung dieser Garantiebedingungen hat im Falle von Konflikten oder Unstimmigkeiten bei der Auslegung Vorrang vor einer Übersetzung.

 

DLO1b Politik der Garantie von Implant Protesis Dental 2004 S.L.
Rev. 1 Datum: 16/04/2024